Strukturanpassungsgesetz 1996

„Zweites Sparpaket“:

  • Kürzung von Planstellen
  • Kürzung von Überstunden und Mehrleistungsanteilen
  • Umsetzung des Gehaltsabschlusses (Einmalzahlung)
  • Pensionsabschlag bei Ruhestandsversetzung vor dem 60. Lebensjahr
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 201/1996