Strukturanpassungsgesetz 1996
„Zweites Sparpaket“:
- Kürzung von Planstellen
- Kürzung von Überstunden und Mehrleistungsanteilen
- Umsetzung des Gehaltsabschlusses (Einmalzahlung)
- Pensionsabschlag bei Ruhestandsversetzung vor dem 60. Lebensjahr
„Zweites Sparpaket“: