Überleitungs-Novelle 2015

Die Überleitungs-Novelle 2015 beinhaltet hauptsächlich folgende Maßnahmen:

  • Adaption des Besoldungssystems der Bundesbediensteten um die unionsrechtlich gebotene Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten.
  • Neuregelung des gesamten Anrechnungsregimes für die besoldungsrechtliche Einstufung. Die Berücksichtigung von Zeiträumen, die auf die besoldungswirksame Zeit anrechenbar sind, beschränkt sich auf jene Vordienstzeiten (im Ausmaß von maximal zehn Jahren), die eine einschlägige Bedeutung im Hinblick auf die aufzunehmende Tätigkeit im Bundesdienst aufweisen. Zusätzlich sind noch Zeiten des abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienstes im Ausmaß von sechs Monaten anrechenbar.
  • Aufhebung der Bestimmungen über den Vorrückungsstichtag, an deren Stelle ein grundlegend erneuertes und vereinfachtes Einstufungs- und Vorrückungsregime tritt.
  • Anpassung der Gehalts- und Entgeltansätze an das neue Einstufungsregime: die für die verschiedenen Dienstbereiche erforderlichen Ausbildungen werden unmittelbar über die Gehaltsansätze abgegolten und nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet.
  • Die neuen Gehaltstabellen gelten auch für alle bereits im Dienststand befindlichen Bundesbediensteten.
  • Überleitung der im Dienststand befindlichen Bundesbediensteten in das neue Besoldungssystem.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 32/2015