Vertragsbedienstetenreformgesetz – VBRG

  • Das Vertragsbedienstetenreformgesetz ist nach eingehenden Verhandlungen mit 1. Jänner 1999 in Kraft getreten (siehe BGBl. I Nr. 10/1999). Damit hat die Bundesregierung nicht nur ihre Zusage an die Vertragsbediensteten aus Anlass der Besoldungsreform für die Beamten eingelöst, sondern ihr Ziel, ein neues Entgeltsystem für Vertragsbedienstete zu schaffen, erreicht.
  • Dieses neue System sieht nicht nur voll ausgebaute Laufbahnen für alle Verwendungen vor, sondern hebt die Anfangsentgelte an und gewährleistet nunmehr auch Vertragsbediensteten, dass hervorgehobene und verantwortungsvolle Tätigkeiten durch Funktionszulagen abgegolten werden können. Damit wird eine echte Alternative zur Beamtenlaufbahn eröffnet.
  • Die wesentlichen Kernpunkte der Reform sind:
    • Das neue Recht bringt für alle Vertragsbediensteten finanzielle Verbesserungen. Es gibt also nur Gewinner!
    • Die Höhe der Funktionszulage hängt nicht vom Dienstalter ab, sondern richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Arbeitsplatzes.
    • Auch für Vertragsbedienstete wird eine dienstliche Ausbildung eröffnet. Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach dem Arbeitsplatz, die Ausbildungsphase beträgt zwischen einem und vier Jahren. In dieser Zeit gebühren eigene, etwas niedrigere Gehaltsansätze. Eine Funktionszulage ist hier nicht vorgesehen.
    • Für betroffene Bedienstete, die schon am 31. Dezember 1998 im Bundesdienstverhältnis gestanden sind, gelten großzügige Übergangsregelungen.
    • Diese Bediensteten haben im Lauf des Jahres 1999 die Möglichkeit, mit Rückwirkung auf den 1. Jänner 1999 in das neue System zu optieren.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 10/1999