Einsatzzulagengesetz

Das Einsatzzulagengesetz regelt die Einsatzzulage für Bedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.