Militärberufsförderungsgesetz 2004

Das Militärberufsförderungsgesetz regelt die Förderung von Militärpersonen auf Zeit, um ihre bestmögliche Wiedereingliederung in das zivile Erwerbsleben nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis zu gewährleisten.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.