Bundesbezügegesetz

Das Bundesbezügegesetz regelt die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlamentes.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.

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