Überbrückungshilfengesetz

Das Überbrückungshilfengesetz regelt die Gewährung von Überbrückungshilfe an ehemalige Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (anstelle des Arbeitslosengeldes).

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.