Teilpensionsgesetz

Das Teilpensionsgesetz regelt die Kürzung der öffentlich-rechtlichen Pensionsansprüche bei gleichzeitigem Erwerbseinkommen.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.

Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.