Teilpensionsgesetz
Das Teilpensionsgesetz regelt die Kürzung der öffentlich-rechtlichen Pensionsansprüche bei gleichzeitigem Erwerbseinkommen.
RIS-Gesetzestext in der gültigen FassungHinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.
Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.