Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz

Das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz regelt die Zulagen bei Entsendungen von Bundesbediensteten in das Ausland.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.

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