Bezügegesetz (Politikerbezüge und Pensionen, auslaufend)
Das Bezügegesetz regelt die Bezüge und Pensionen der obersten Organe des Bundes und sonstiger Funktionäre (auslaufend).
RIS-Gesetzestext in der gültigen FassungHinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.