Bundes-Bedienstetenschutzgesetz

Das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz regelt zum Schutz der Bundesbediensteten die Anforderungen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.