Personalauswahl

Die Gewährleistung einer objektiven Personalaufnahme und einer qualitativ hochwertigen Auswahlentscheidung kennzeichnet die Personalauswahl in den Bundesdienst. Deshalb gelten für alle Aufnahmen in den Bundesdienst bestimmte Regelungen, die im Ausschreibungsgesetz 1989 festgelegt sind.

Die Sektion „Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation“ unterstützt aufnehmende Stellen des Bundes und bei Interesse auch Personalstellen anderer Gebietskörperschaften oder öffentlicher Rechtsträger mit der Bereitstellung webbasiert abrufbarer Verfahren zur Eignungsdiagnostik.

Methoden der Personalauswahl

Basis jedes Auswahlprozesses bildet ein Anforderungsprofil, das die wesentlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Eigenschaften beschreibt, um den Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht zu werden. Entsprechend dem jeweiligen Anforderungsprofil werden geeignete Methoden zur Erfassung der benötigten Fähigkeiten und Eigenschaften ausgewählt.

Bei der Auswahl des geeigneten Bewerbers beziehungsweise der geeigneten Bewerberin haben sich folgende moderne Methoden der Personalauswahl bewährt:

  • Computerbasierte Leistungstests (beispielsweise zur Erfassung von logisch-schlussfolgerndem Denken, Kombinationsfähigkeit, Rechtschreibkompetenz, Fremdsprachenkenntnisse, …)
  • Strukturierte Interviews mit Bewerberinnen und Bewerbern mit vorher definierten Beurteilungskriterien (unter anderem zur Erfassung fachlicher Kenntnisse und Erfahrungen, motivationale Faktoren, …)
  • Verhaltensbeobachtung in realitätsnahen Situationen – Module aus sogenannten „Assessment Centers“ in Form von Präsentationen, Rollenspielen, Gruppendiskussionen und ähnlichem (beispielsweise zur Erfassung von Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsfähigkeit, …)

Testen Sie sich!

Um Ihnen eine Vorstellung zu vermitteln, wie die eingesetzten Tests aussehen, können Sie anonym und unverbindlich einige kurze Demoversionen ausprobieren.

Entscheidung über die Einstellung

Unabhängige Kommissionen erstellen Gutachten zur Vorbereitung der Aufnahmeentscheidung. Die Aufnahmeverfahren für den Bundesdienst werden im Bereich der für die Aufnahmen zuständigen Dienststellen, im Regelfall von den Personalabteilungen, durchgeführt.