Psychische Gesundheit und Arbeitsfähigkeit

Über die positiven Auswirkungen auf die Mitarbeiter:innen hinaus hat die Prävention von sowohl körperlichen als auch psychischen Belastungen am Arbeitsplatz auch weitreichende Relevanz im Personalmanagement, wie beispielsweise die Verminderung krankheitsbedingter Fehlzeiten oder die Unterstützung der Leistungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten über den gesamten Erwerbszyklus. Somit gewinnt Gesundheitsförderung besonders im Hinblick auf den demografischen Wandel und den damit verbundenen Anstieg des Durchschnittsalters der Beschäftigten an Bedeutung.

Handlungsfelder für Arbeitgeber

Auf der Organisationsebene gibt es eine Reihe von Ansatzpunkten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und somit zur Identifikation und Beseitigung potenzieller Stressursachen und Gestaltung eines „gesunden“ Arbeitsplatzes:

  • Optimierung von Arbeitsprozessen
  • Klare Rollen und Erwartungen (Rechte und Pflichten)
  • Mehr Handlungsspielraum und Autonomie (zum Beispiel durch Zielvereinbarungen)
  • Einbindung der Mitarbeiter:innen in relevante Entscheidungsprozesse
  • Faires und diskriminierungsfreies Arbeitsklima
  • Anerkennung und Feedback
  • Weiterbildung und Qualifikation

Für betroffene Mitarbeiter:innen sind Angebote zur Stressvermeidung und -bewältigung (Anleitung zu Entspannungstechniken, Tipps zum Zeitmanagement und Selbstorganisation und so weiter) eine sinnvolle und nachhaltige Ergänzung zu den oben genannten organisatorischen Maßnahmen, um die Belastung und Anspannung im Umgang mit Stress zu reduzieren.

Im Sinne der Bekämpfung von Stigma und sozialer Ausgrenzung von Menschen mit psychischen Problemen sind Arbeitgeber auch gefordert, für Unterstützung und Integration am Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Informationsangebote für Vorgesetzte sowie Kolleginnen und Kollegen helfen dabei, erste Anzeichen psychischer Gesundheitsprobleme möglichst frühzeitig zu erkennen und Unterstützung (zum Beispiel durch Arbeitsmedizin) anzubieten.

Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen

Das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz regelt die Anforderungen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Bediensteten in Dienststellen des Bundes, um die Gesundheit der Dienstnehmer:innen umfassend vor Gefahren zu schützen und beeinträchtigende Arbeitsbedingungen zu erkennen und durch gezielte Maßnahmen entsprechend zu verbessern. Durch die Dienstrechtsnovelle 2013 (BGBl. I Nr. 210/2013) erfolgte eine Klarstellung hinsichtlich der Evaluierung psychischer Belastungen, die zur verstärkten Prävention von derartigen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz beitragen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Dienststellen fördern soll.

Die Evaluierung psychischer Belastungen erfolgt mit standardisierten und geeigneten Erhebungsinstrumenten oder Verfahren, die je nach Arbeitsbereich unterschiedlich sein können – zum Beispiel Fragebögen, moderierte Gruppen- beziehungsweise Einzelinterviews oder kriterienorientierte Beobachtung. Diese Analyse belastender Arbeitsbedingungen ist die Basis für die Ableitung von ursachenbezogenen und möglichst breit wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation.

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