Das direkte Gespräch zwischen Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern und Vorgesetzten ist Voraussetzung für eine erfolgreiche und zufriedenstellende Zusammenarbeit. Eine besondere Stellung nimmt das als Führungsinstrument gesetzlich verankerte jährliche Mitarbeitergespräch ein (§ 45a BDG beziehungsweise § 5 VBG). Mit Abstand zum Tagesgeschehen kommen dort die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sowie die Aufgaben und die berufliche Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Sprache.
Mit der 2. Dienstrechtsnovelle 2022 wurde auch die Erörterung von Ökologisierungs- und Nachhaltigkeitspotenzialen dienstlich bedingter Mobilität in das Mitarbeitergespräch aufgenommen.