Das direkte Gespräch zwischen Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern und Vorgesetzten ist Voraussetzung für eine erfolgreiche und zufriedenstellende Zusammenarbeit. Eine besondere Stellung nimmt das als Führungsinstrument gesetzlich verankerte jährliche Mitarbeiter:innen-Gespräch ein (§ 45a BDG beziehungsweise § 5 VBG). Mit Abstand zum Tagesgeschehen kommen dort die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sowie die Aufgaben und die berufliche Entwicklung der Mitarbeiter:innen zur Sprache.
Mit der 2. Dienstrechtsnovelle 2022 wurde auch die Erörterung von Ökologisierungs- und Nachhaltigkeitspotenzialen dienstlich bedingter Mobilität in das Mitarbeiter:innen-Gespräch aufgenommen.