Tipps für die Elternkarenz

Kontakt halten

Während einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsplatz verändern sich häufig interne und externe Strukturen der Organisation sowie Aufgaben und Arbeitstechniken. Um über Änderungen und Neuerungen in der Dienststelle und am Arbeitsplatz auf dem Laufenden zu bleiben, ist es daher günstig, den Kontakt zur Abteilung beziehungsweise Dienststelle auch während der Elternkarenz aufrecht zu halten.

Der Dienstgeber ist verpflichtet, Karenzierte über wichtige betriebliche Geschehnisse, die ihre Interessen berühren (zum Beispiel Umstrukturierungen, Weiterbildungsmaßnahmen und dergleichen), zu informieren. Auf Wunsch der Karenzierten können aber auch darüber hinaus relevante Informationen (zum Beispiel Mitarbeiter:innenzeitung, Rundschreiben und dergleichen) zugesendet werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Dienststelle.

Auch auf informellen Treffen wie zum Beispiel Weihnachts- und Geburtstagsfeiern werden viele Informationen weitergegeben und man kann seine „Netzwerke“ pflegen und erweitern. Nützen Sie diese Gelegenheiten zu einem Besuch in Ihrer Dienststelle.

Patensystem

Meistens besteht die Möglichkeit, auf Wunsch der Karenzierten Patinnen oder Paten auszuwählen, die die Wiedereinsteigenden bei der fachlichen Einarbeitung, der Reintegration in die Abteilung und beim Aufbau interner und externer Netzwerke unterstützen. Ebenfalls auf freiwilliger Basis können Patinnen oder Paten auch schon während der Elternkarenz als Ansprechpersonen fungieren und über Aktuelles sowie Änderungen informieren.

Die Patenschaft:

  • Ist ein Angebot an Karenzierte, das auf Freiwilligkeit basiert, ohne Druck und Zwang.
  • Patinnen oder Paten sollten von den Karenzierten frei wählbar sein.
  • Patinnen oder Paten sollten den Karenzierten rangmäßig gleichgestellt sein und nicht in Konkurrenz zu ihnen stehen.
  • Patinnen oder Paten sollten aus dem Arbeitsbereich der Karenzierten kommen und nach Möglichkeit schon Erfahrung mit dem Arbeitsumfeld haben.
  • Patinnen oder Paten sollten bereit für diese Betreuungsaufgabe sein. Frequenz und Art der Kontakte sind frei vereinbar und jederzeit abänderbar. Besteht die Patenschaft schon während der Elternkarenz, so wäre beispielsweise eine telefonische Kontaktaufnahme beziehungsweise die Zusendung von Infos einmal pro Monat denkbar. Mit zunehmender Nähe zum Wiedereinstieg könnte der Kontakt dann intensiviert werden.

Sollten Sie während oder nach der Elternkarenz Interesse an der Betreuung durch eine Patin oder einen Paten aus Ihrem Arbeitsumfeld haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten beziehungsweise Ihre Personalstelle.

Informationsveranstaltungen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Dienstbehörde nach Informationsveranstaltungen für Bedienstete in Elternkarenz. Im Rahmen solcher Veranstaltungen wird neben Wissenswertem zum Thema „Wiedereinstieg nach der Elternkarenz“ auch über Neuerungen in den Dienststellen gesprochen. Des Weiteren wird die Möglichkeit geboten, andere Schwangere, Karenzierte oder Wiedereinsteigende des Ressorts kennenzulernen und sich auszutauschen.

Es handelt sich bei diesen Treffen nicht um eine berufliche Aus- und Fortbildungsveranstaltung, sondern um reine Informationsveranstaltungen. Die Teilnahme an diesen Treffen ist selbstverständlich freiwillig und unverbindlich.