Pensionsberatung für Beamtinnen und Beamte des Bundes

Die Pensionsberatungsstelle informiert darüber, welche Pensionsantrittsvarianten es im Pensionsrecht der Beamtinnen und Beamten des Bundes gibt und unter welchen Voraussetzungen diese in Anspruch genommen werden können.

Unsere Fachexpertinnen und -experten stehen Ihnen unter der Pensionshotline mit der kostenfreien Nummer 0800 202 460 werktags von 10 bis 11 Uhr sowie von 14 bis 15 Uhr gerne zur Verfügung.

Zudem bieten wir fiktive vergleichende Pensionsberechnungen für pensionsnahe Jahrgänge an, wobei folgende Punkte unbedingt zu beachten sind:

  • Berechnungen werden derzeit für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1963 – nach der Schwerarbeiterregelung auch für die Geburtsjahrgänge 1964 und 1965 – angeboten.
  • Es sind zwei gewünschte Pensionsantrittstermine auszuwählen, wobei der erste Termin mindestens fünf Monate nach dem Einlangen der vollständigen Unterlagen liegen muss.
  • Die Berechnungen werden ausschließlich zur Unterstützung bei der Wahl des individuellen Pensionsantrittstermins durchgeführt. Sollte sich im Zuge der Berechnungen ein dritter Termin als vorteilhaft erweisen, wird dieser ebenfalls berechnet.
  • Die Pensionsberechnung durch die Pensionsberatungsstelle ist unverbindlich und erfolgt nur einmal.

Für folgende Pensionsantrittsarten werden von uns fiktive Pensionsberechnungen angeboten:

  • Korridorpension
  • Langzeitbeamtenpension („Hacklerregelung“)
  • Schwerarbeitspension
  • Übertritt in den Ruhestand
  • Emeritierung (für o.Univ.-Prof., die vor dem 1. März 1998 ernannt wurden)

Nicht berechnet werden:

  • Pensionen wegen dauernder Dienstunfähigkeit
  • Anträge mit nur einem Pensionsantrittstermin
  • Anträge zu Terminen bei Aufschub des Übertritts in den Ruhestand
  • Auswirkungen künftiger, hypothetischer Inanspruchnahme dienst- oder pensionsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (u.a. Sabbatical, Karenz, Teilzeitbeschäftigung/Lehrpflichtermäßigung, „Nachkauf“ von Zeiten).