Korruption betrifft nicht nur die Mitarbeiter:innen
Es liegt in erster Linie in der Verantwortung jeder:jedes einzelnen öffentlich Bediensteten, durch ihr:sein tägliches Verhalten klar zu machen, dass Willkür, Machtmissbrauch und Korruption im österreichischen öffentlichen Dienst keinen Platz haben. Den Führungskräften und Organisationsverantwortlichen des öffentlichen Dienstes kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Sie fungieren in ihrem täglichen Handeln nicht nur als Vorbilder gegenüber ihren Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern und sanktionieren von den allgemeinen Verhaltensstandards abweichendes Verhalten, sondern schaffen im Rahmen ihrer Organisationsverantwortung auch jene Rahmenbedingungen, die dem Entstehen von Korruption möglichst entgegenwirken.
Darunter fallen etwa
- die Schaffung klarer Zuständigkeiten, Kompetenzen und Informationsstrukturen,
- die Schulung und Ausbildung der Mitarbeiter:innen hinsichtlich jener Verhaltensstandards, die von ihnen erwartet werden,
- die Beratung der Mitarbeiter:innen, möglichst noch bevor „etwas passiert“,
- die Durchführung einer Risikoanalyse und die Setzung entsprechender Präventionsmaßnahmen (zum Beispiel Rotations-Prinzip, zwingendes 4-Augen-Prinzip, interne Kontrollsysteme) und
- die Schaffung verbindlicher Regeln zum Verwaltungssponsoring.
Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Organisation, sondern auch und vor allem jenem der Mitarbeiter:innen.
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