Mit Zielen steuern

Wirkungsorientierter Steuerungskreislauf

Das Haushaltsrecht des Bundes und die darin verankerte Wirkungsorientierung schaffen einen wirkungsorientierten Steuerungskreislauf in der Verwaltung des Bundes:

Wirkungsorientierter Steuerungskreislauf:
Planung: Strategie erarbeiten - Wirkungsziele festlegen - Maßnahmen formulieren - Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne erstellen
Umsetzung:
Zielumsetzung gewährleisten
Evaluation: Maßnahmen beurteilen - Wirkung evaluieren
Wirkungsorientierter Steuerungskreislauf

Jedes Ministerium und Staatsorgan erarbeitet jährlich im Herbst eine mehrjährige Strategie (1) und legt diese im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz fest (§ 14 BHG 2013).

Die Strategie wird für das nächste Finanzjahr im jährlichen Bundesfinanzgesetz durch Wirkungsziele (2) und Maßnahmen (3) konkretisiert. Die Wirkungsziele beschreiben die von der Politik angestrebten Wirkungen in der Gesellschaft. Die Maßnahmen stellen die politischen Schwerpunkte und Leistungen der Verwaltung dar, mit denen die Wirkungsziele erreicht werden sollen. Die Wirkungsziele und Maßnahmen dienen dem Nationalrat und der interessierten Öffentlichkeit als Orientierung, welche Schwerpunkte das jeweilige Ministerium und Staatsorgan im nächsten Finanzjahr verfolgt.

Die Umsetzung dieser Schwerpunkte wird verwaltungsintern durch Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne (4) sichergestellt (§ 45 BHG 2013). Diese bilden den operativen Arbeitsplan einer Verwaltungseinheit für die nächsten vier Finanzjahre ab.

Der Nutzen entsteht nicht nur durch die Zielsetzung auf unterschiedlichen Ebenen, sondern insbesondere durch die Umsetzung der Ziele (5). Ein wesentlicher Baustein sind die Mitarbeiter:innengespräche. In den Mitarbeiter:innengesprächen werden die Beiträge der Bediensteten zur Erreichung der Ziele festgelegt.

In regelmäßigen Abständen sollte eine Beurteilung der Maßnahmen (6) durchgeführt werden. Dadurch können Abweichungen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Die Beurteilung der Leistungen alleine gibt noch keine Information darüber, ob die Wirkungsziele erreicht wurden. Hierzu ist eine Evaluierung der Wirkungen (7) erforderlich.

Die Schlussfolgerungen aus der Evaluation der Wirkungen zeigen Optimierungspotenziale zur Steigerung der Effektivität und der Effizienz der öffentlichen Leistungserbringung auf. Die Evaluierungsergebnisse finden Eingang in die künftige Strategie (1). Somit schließt sich der Kreislauf.

Die oben beschriebenen Vorgaben, die sich aus dem neuen Haushaltsrecht ergeben, werden in den einzelnen Ressorts umgesetzt und machen einen ressortspezifischen wirkungsorientierten Steuerungsprozess erforderlich. Dazu hat jedes Ressort ein internes Wirkungscontrolling einzurichten (§ 68 BHG 2013), das für eine möglichst effiziente, zwischen Organisationseinheiten abgestimmte Vorgehensweise sorgt und sicherstellt, dass die erforderlichen Informationen für die Budgetunterlagen und die Berichte an die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes zur richtigen Zeit vorliegen.

Ressortinternes Wirkungscontrolling

Ein internes Wirkungscontrolling (§ 68 Abs. 1 BHG 2013) unterstützt die Einführung und Etablierung wirkungsorientierter Steuerungsprozesse im Ressort und den Dienststellen.

Zu den Aufgaben des ressortinternen Wirkungscontrollings zählen (Empfehlung):

  • Erstellung von Standards für die zielorientierten Steuerungsprozesse in der Organisation sowie Überprüfung der Einhaltung der Standards (etwa ressortinterne Qualitätssicherung der Ziele und Indikatoren, Evaluierung der Durchführung des Mitarbeiter:innengesprächs et cetera)
  • Koordination der Planungsprozesse: Prozessbegleitung, Moderation und Dokumentation der Strategieerarbeitung, der Erarbeitung der Wirkungsziele und Maßnahmen im Bundesvoranschlags-Entwurf, der Erstellung der Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne
  • Koordination und zeitliche Festlegung der horizontalen und vertikalen Abstimmungsprozesse zwischen verschiedenen Organisationseinheiten und Hierarchieebenen (zum Beispiel von Prioritäten verschiedener Sektionen, Festlegung des Zeitpunktes der Mitarbeiter:innengespräche auf allen Organisationsebenen)
  • Informationsweitergabe von Wirkungszielen und Maßnahmen innerhalb der Organisation an alle Mitarbeiter:innen und an die interessierte Öffentlichkeit
  • Steuerung der ressortinternen Berichtspflichten und Berichtslegung an die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes

Das ressortinterne Wirkungscontrolling weist Schnittstellen zu weiteren steuernden und unterstützenden Funktionen auf. Eine Abstimmung des Wirkungscontrollings mit den Bereichen Budget, Personal und Personalentwicklung, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Gender Mainstreaming wird empfohlen.