Bericht an den Nationalrat

Welche Angaben enthält der Bericht zur internen Evaluierung?

Der Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle des Bundes beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung der internen Evaluierungen der haushaltsleitenden Organe, im Bedarfsfall versehen mit Kommentaren der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle des Bundes. Hierbei wird beispielsweise auf nicht eingehaltene Qualitätskriterien oder die Verwendung anderer Indikatoren als für die Folgenabschätzung hingewiesen.

Erstellung des Berichts der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle zur internen Evaluierung

Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes verfasst den Bericht zur internen Evaluierung auf der Grundlage von standardisierten Meldungen der Ministerien.

Diese enthalten Informationen über die Erreichung der Regelungs- oder Vorhabensziele, die Umsetzung der Maßnahmen, die eingesetzten Ressourcen, die tatsächlich eingetretenen Auswirkungen sowie Verbesserungsvorschläge. Die Meldungen beziehen sich jeweils auf Folgenabschätzungen, die im abgelaufenen Finanzjahr evaluiert wurden. Sie erfolgen bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an die Wirkungscontrollingstelle.

Ablauf zur Berichtserstellung

  1. Die Ressorts übermitteln ihre Berichte bis 28. Februar an die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes.
  2. Die Wirkungscontrollingstelle des Bundes fasst zusammen, kommentiert im Bedarfsfall und ist verantwortlich für die Qualitätssicherung der Einzelberichte.
  3. Bis 31. Mai übermittelt die Wirkungscontrollingstelle des Bundes den zusammenfassenden Bericht an den Budgetausschuss des Nationalrats, welcher den Bericht diskutiert und zur Kenntnis nimmt.
Ablauf zur Berichterstellung grafisch dargestellt
Ablauf der Berichterstellung