Zulässigkeitsprüfung

Vereinfachte WFA & Bündelung von Vorhaben

Die abschließende Prüfung der Zulässigkeit der Durchführung einer vereinfachten Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) oder der Bündelung von Vorhaben obliegt dem:der Bundesminister:in für Finanzen beziehungsweise dem:der Bundesminister:in für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und erfolgt im Rahmen des Begutachtungsverfahrens beziehungsweise der Einvernehmensherstellung.

Auf Wunsch des federführenden haushaltsleitenden Organs ist bei beabsichtigter Durchführung einer vereinfachten WFA oder Bündelungen von Vorhaben eine Vorabprüfung möglich.