Bericht an den Nationalrat

Ein wichtiger Baustein in der wirkungsorientierten Steuerung ist die Evaluierung der Zielerreichung. Geht es doch schließlich darum, zu überprüfen, ob der eingeschlagene Weg der richtige ist. Ziel ist, die Ursachen zu ergründen, warum die Dinge in der Vergangenheit vielleicht nicht wie geplant verlaufen sind und daraus für die Zukunft zu lernen. Bei der Evaluierung steht also weniger die bloße Zielabweichung im Vordergrund, sondern das Lernen aus Erfahrungen. Im Idealfall fließen die Erkenntnisse aus der Evaluierung in die zukünftige Planung ein (zum Beispiel Erarbeitung von Maßnahmen für das nächste Finanzjahr).

Die Evaluierung dient aber nicht nur der ressortinternen Steuerung, sondern sie macht auch nach außen transparent, welche Ergebnisse erzielt worden sind. Sie zeigt auf, wofür die Budgetmittel eingesetzt werden und was dadurch bewirkt wird. Die Evaluierung ist somit eine wichtige Grundlage für die Rechenschaftslegung gegenüber dem Nationalrat, der interessierten Öffentlichkeit sowie den Bürger:innen.

Der Nationalrat erhält jährlich bis spätestens 31. Oktober einen Bericht zur Wirkungsorientierung. Dieser Bericht zeigt auf, inwieweit im vorangegangenen Finanzjahr die Wirkungsziele und Maßnahmen im Bundesvoranschlag umgesetzt worden sind. Der Bericht liegt gleichzeitig mit dem Budgetentwurf für das nächste Finanzjahr vor und kann gemeinsam mit diesem diskutiert werden.

Die Zielerreichung wird grundsätzlich von den Ressorts und obersten Organen erhoben, analysiert und bewertet. Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes stellt das Berichtsformat zur Verfügung, führt eine Qualitätssicherung der Angaben durch, konsolidiert die Ressortberichte und übermittelt den finalen Bericht an den Budgetausschuss des Nationalrates.

Die Ergebnisse des jährlichen Wirkungsmonitorings sind auch über die Website www.wirkungsmonitoring.gv.at abrufbar.