Ziele und Indikatoren

Die Kunst der Zielsetzung

Durch die Angabe eines konkreten, nachvollziehbaren Ziels pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.

Ohne Festlegung und genauer Definition von Zielen sowie passender Indikatoren ist es nicht möglich, den Erfolg eines Regelungs- oder sonstigen Vorhabens zu bewerten: Für die Messung des Erfolges wird der Ausgangszustand (zum Zeitpunkt der vollinhaltlichen Wirkungsorientierten Folgenabschätzung) erhoben und der Zielzustand (zum Evaluierungszeitpunkt) gegenübergestellt.

Auch bei der Zielformulierung wird im Sinne der Wirkungsorientierung die Frage, was mit einer neuen Regelung oder einem Vorhaben nach außen hin bewirkt werden soll, in den Mittelpunkt gestellt.

Bei jeder Folgenabschätzung ist zumindest ein Ziel zu definieren. Es ist aber auch möglich, mehrere voneinander abgegrenzte Ziele gleichzeitig mit einem Regelungs- oder sonstigen Vorhaben zu verfolgen. Alle Ziele vollinhaltlicher Folgenabschätzungen sind mit Indikatoren und Zielzuständen zu versehen und darzustellen.

Verwendung von Indikatoren für die Zielsetzung

Nachdem die Beschreibung des Ziels angegeben hat, was mit einem Regelungs- oder sonstigen Vorhaben erreicht werden soll, werden bei vollinhaltlichen Folgenabschätzungen durch die Festlegung der Indikatoren (Kennzahlen und Meilensteine) die angestrebten Veränderungen zwischen dem Zielzustand und dem Ausgangszustand messbar gemacht. Wenn möglich, sollten hierfür Kennzahlen herangezogen werden. In Ausnahmefällen kann jedoch auch die Zielerreichung durch Meilensteine beschrieben werden.

Gemessen werden sollten somit unmittelbare Wirkungen auf Adressatinnen und Adressaten (zum Beispiel Verhaltensänderung – Einhaltung von Geschwindigkeitslimits) oder mittelbare Wirkungen (zum Beispiel weniger Unfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit).

Ohne Indikatoren kann nicht festgestellt werden, ob das Ziel durch das Regelungs- oder sonstige Vorhaben erreicht werden konnte. Gleichzeitig ist es wichtig, Indikatoren auszuwählen, die durch die gesetzten Maßnahmen tatsächlich beeinflusst werden können.