Ziele und Indikatoren

Das Budget ist die in Zahlen gegossene Politik. Der Budgetentwurf drückt aus, welche gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereiche der Regierung wichtig sind. Mit dem Beschluss des Budgets und der Entscheidung, wofür die öffentlichen Mittel ausgegeben werden, übt der Nationalrat als gesetzgebendes Organ einen großen Einfluss darauf aus, wie sich die Gesellschaft weiterentwickelt.

Mit der wirkungsorientierten Steuerung kommen die politischen Prioritäten im Budget noch besser zur Geltung. Die Budgetzahlen werden seit dem Jahr 2013 durch Informationen ergänzt, welche Ziele die Politik anstrebt, wie diese umgesetzt werden und wie der Erfolg gemessen wird. Die Gegenüberstellung von Ressourcen und politischen Schwerpunkten ermöglicht eine besser informierte Budgetdebatte. Sie verleiht dem Budgetierungsprozess mehr an Legitimität, schafft Transparenz für die Politik, die Verwaltung und die interessierte Öffentlichkeit (Interessenvertretungen, Nichtregierungsorganisationen, Medien et cetera).

Stufenweise Budget- und Zielstruktur
Budget- und Zielstruktur

Bei der Budgetierung und der Festlegung der Ziele wird stufenweise vorgegangen:

Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz

Für jede Untergliederung wird jährlich im Herbst eine vierjährige Strategie erarbeitet und im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz durch Wirkungsziele und Maßnahmen dargestellt. Der Strategiebericht erläutert die Herausforderungen, Obergrenzen des Finanzrahmens und beschreibt die prioritären Vorhaben der Bundesregierung in den nächsten vier Finanzjahren.

Bundesfinanzgesetz

Im jährlichen Bundesfinanzgesetz (Anlage I, Bundesvoranschlag) werden in weiterer Folge für jede Untergliederung die Wirkungsziele konkretisiert. Die Wirkungsziele beschreiben die von der Politik mittel- bis langfristig angestrebten Wirkungen in der Gesellschaft. Beispiele für Wirkungsziele auf Ressort- beziehungsweise Untergliederungsebene sind etwa die Sicherstellung eines hohen Beschäftigungsniveaus oder die Erhöhung der objektiven Sicherheit in Österreich. Auch wird für jedes Wirkungsziel angegeben, mit welchen Indikatoren die Zielerreichung überprüft wird.

Auf Ebene der Globalbudgets werden Maßnahmen formuliert. Maßnahmen sind die politischen Prioritäten und Leistungen der Verwaltung, mit denen die Wirkungsziele erreicht werden sollen. Die Angaben im Bundesvoranschlag dienen dem Nationalrat und der interessierten Öffentlichkeit als Orientierung, welche Schwerpunkte die Regierung im nächsten Jahr setzt.

Teilhefte und Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan

Das Teilheft zum Bundesfinanzgesetz enthält die wesentlichen Ziele und Maßnahmen der Detailbudgets 1. Ebene (das heißt die Ziele der Dienststellen beziehungsweise von bestimmten Transfers) und gibt dem Nationalrat und der interessierten Öffentlichkeit einen Überblick, wie die hoch aggregierten Schwerpunkte im Bundesvoranschlag auf operativer Ebene umgesetzt werden.

Damit die vom Nationalrat in Auftrag gegebenen Arbeitsprogramme auch zielgerichtet umgesetzt werden können, braucht es in der Verwaltung einen zielorientierten Steuerungsprozess. Der Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan auf Ebene der Detailbudgets ist das verwaltungsinterne Pendant zum Teilheft. Er legt die Schwerpunkte im Bundesvoranschlag auf einzelne Verwaltungseinheiten (zum Beispiel Sektionen eines Ministeriums, nachgeordnete Dienststelle) um und bildet deren Arbeitsplan für die nächsten vier Jahre ab. Der Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan ist als verwaltungsinternes Zielvereinbarungsinstrument nicht öffentlich.

Steuerung der Zielerreichung und Evaluierung

Mit der Festlegung der Ziele und der Zuteilung des Budgets ist es nicht getan. Von zentraler Bedeutung ist die Umsetzung der Ziele durch die Leistungen der Verwaltung. Die Verwaltung führt ein Wirkungscontrolling durch, das die politische Ebene und die Führungskräfte bei der Umsetzung der Ziele unterstützt.

Nähere Details dazu unter: