Die öffentliche Verwaltung ist in all ihrem Tun an den Gleichheitssatz gebunden. Sie ist demnach sowohl als Arbeitgeberin als auch als Serviceleisterin dazu verpflichtet, stets auf Gleichstellung, Inklusion und Nichtdiskriminierung zu achten. Durch ihre besondere Rolle als „Trägerin des Gemeinwohls“ hat die öffentliche Verwaltung die Verantwortung, in sämtlichen Wirkungsbereichen diversitätskompetent zu agieren.
Als Arbeitgeberin anerkennt die öffentliche Verwaltung die Unterschiedlichkeit und damit die Diversität ihrer Mitarbeiter:innen. Sie setzt sich aktiv für die Schaffung eines diskriminierungsfreien und gleichstellungsorientierten Arbeitsumfeldes ein.
Als Serviceleisterin für den Bundesdienst setzt die Sektion öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation gezielt Maßnahmen in ihrem Wirkungsbereich, um Gleichstellung unter den Mitarbeiter:innen zu erreichen. Sie unterstützt die Personalverantwortlichen in den Ressorts dabei, ein ihren Bedarfen entsprechendes Diversitätsmanagement (weiter) zu entwickeln und zu etablieren.
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