Vordienstzeitenanrechnung

Der Gesetzgeber hat mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 die Vordienstzeitenanrechnung neu geregelt: Seitdem werden bei allen Bundesbediensteten und Landeslehrpersonen auch die vor dem 18. Geburtstag absolvierten Vordienstzeiten für die Einstufung berücksichtigt.

Zur Beseitigung allfälliger Altersdiskriminierungen, die durch die frühere Regelung – also durch die Nichtberücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag absolvierten Vordienstzeiten – bewirkt wurden, müssen rund 170.000 Bedienstete von Amts wegen neu eingestuft werden. Zur Unterstützung der Dienstbehörden und Personalstellen bei diesem umfangreichen Vorhaben sollen (zusätzlich zu den angebotenen IT-Tools, Schulungsreihen und sonstigen Maßnahmen) hier nützliche Materialien gesammelt sowie die am häufigsten auftauchenden Fragen einheitlich und schnell verfügbar beantwortet werden.

Aktuelles

Wird es ein eigenes Parteiengehörschreiben für auf Antrag eingeleitete Verfahren geben?

Das Parteiengehör für die amtswegige Neueinstufung wurde ursprünglich so gestaltet, dass es mit wenigen Anpassungen auch für auf Antrag eingeleitete Verfahren verwendet werden konnte. 

Aufgrund zahlreicher Rückfragen wurden diese Anpassungen nunmehr in die automatische Schriftgutgenerierung übernommen. Die automationsunterstützte Datenverarbeitung (ADV) unterscheidet dabei anhand des eingegebenen Verjährungsdatums, ob ein Verfahren nach Absatz 1 (amtswegig), Absatz 2 (nachträglicher Antrag) oder Absatz 3 (bereits anhängiges Verfahren) vorliegt.

Formulare

Gesetzestexte und parlamentarische Materialien

Rundschreiben und Schulungsunterlagen