Ausschreibungsgesetz 1989

Das Ausschreibungsgesetz regelt für den Bundesdienst die Vorgangsweise bei der Aufnahme neuer Mitarbeiter:innen und bei der Besetzung von Leitungsfunktionen.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.

Novellen aus der XX. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXI. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXII. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXIII. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXIV. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXV. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXVI. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXVII. Gesetzgebungsperiode