Verwaltungspraktikum

Beim Verwaltungspraktikum handelt sich um ein Ausbildungsverhältnis, in dem Praktikantinnen und Praktikanten ihre jeweilige Vorbildung durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung ergänzen, vertiefen und dadurch Berufspraxis erwerben können. Es ist eine Schnittstelle zwischen Vorbildung und späterer Berufsausübung, sei es beim Bund oder einem anderen Arbeitgeber.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in der Publikation „Das Personal des Bundes 2024“ auf der Seite 56 ff.: