Bund, Länder und Gemeinden

Der überwiegende Teil öffentlicher Leistungen wird in Österreich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Gebietskörperschaft, also von Bundes-, Landes- oder Gemeindebediensteten erbracht. Deren Gesamtheit wird gemeinhin als öffentlicher Dienst bezeichnet. Die Grenzen dieses Begriffs sind jedoch fließend, denn gerade in den letzten Jahren kam es auf allen Verwaltungsebenen zu Ausgliederungen beziehungsweise wurde die Erfüllung öffentlicher Aufgaben auf Gesellschaften, Anstalten, Fonds et cetera übertragen, von denen einige nach wie vor zum staatlichen Sektor gezählt werden können.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in der Publikation „Das Personal des Bundes 2023“ auf der Seite 10 ff.: