Das Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst beträgt 62,8 Jahre (2025) und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (2024) leicht gestiegen (0,13 Jahre). Im Fünf-Jahres-Vergleich steigt das Pensionsantrittsalter um 0,03 Jahre.
Das Ansteigen des Pensionsantrittsalters ist auf zwei Effekte zurückzuführen:
Zum einen sind die Dienstunfähigkeitspensionierungen im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen (-85 Neupensionierungen), zum anderen sind im Exekutivdienst und im Verwaltungsdienst die Pensionsantrittsalter gestiegen, was sich auf das bundesweite durchschnittliche Pensionsantrittsalter auswirkt.