Pensionist:innen

Das Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst beträgt 62,7 Jahre (2023) und ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (-0,04 Jahre). Im Fünf-Jahres-Vergleich beträgt der Zuwachs 0,3 Jahre.

Zwei Effekte haben zu einem leichten Sinken des Pensionsantrittsalters geführt: Im Vergleich zum Vorjahr sind die vorzeitigen Pensionierungen gestiegen (+367 Neupensionierungen) und die Neupensionierungen mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter gesunken (-105 Neupensionierungen). Der Anstieg der vorzeitigen Pensionierungen ist möglicherweise auf die zu erwartende hohe Pensionsanpassung 2024 (9,7%) zurückzuführen.

Hinzu kommt ein Struktureffekt, welcher sich ebenfalls auf das durchschnittliche Pensionsantrittsalter im Bund auswirkt: Die Neupensionierungen im Exekutivdienst, jener Berufsgruppe mit dem niedrigsten Pensionsantrittsalter, sind am zweithöchsten angewachsen und bei den Lehrpersonen, mit dem höchsten Pensionsantrittsalter, am stärksten gesunken. Der Anteil der Neupensionierungen beider Berufsgruppen macht in etwa die Hälfte aller Neupensionierungen aus. Während der Höchststand der Neupensionierungen bei den Lehrpersonen bereits vor ca. drei Jahren überschritten wurde, dürfte nun der Peak auch im Exekutivdienst erreicht sein. Es ist davon auszugehen, dass die Neupensionierungen voraussichtlich in den nächsten Jahren sinken werden und diese Entwicklung auch Auswirkungen auf das Pensionsantrittsalter haben wird.

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