Das Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst beträgt 62,7 Jahre (2024) und ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (-0,04 Jahre). Im Fünf-Jahres-Vergleich sinkt das Pensionsantrittsalter erstmalig um -0,19 Jahre.
Das Sinken des Pensionsantrittsalters ist auf zwei Effekte zurückzuführen:
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Dienstunfähigkeitspensionierungen gestiegen (+34 Neupensionierungen) und die Neupensionierungen mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter gesunken (-56 Neupensionierungen).
Hinzu kommt ein Struktureffekt. Das Sinken der Neupensionierungen im Bundesdienst insbesondere bei den Lehrpersonen, jener Berufsgruppe mit dem höchsten Pensionsantrittsalter, wirkt sich auf das bundesweite durchschnittliche Pensionsantrittsalter aus.