Bundeslehrpersonen unterrichten an allgemeinbildenden höheren Schulen sowie an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und den land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten. Darüber hinaus werden Bundeslehrpersonen auch an neuen Mittelschulen eingesetzt.
Neben den Bundeslehrpersonen gibt es auch die Landeslehrpersonen, die an Pflichtschulen, also Volksschulen, (Neuen) Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und berufsbildenden Pflichtschulen (Berufsschulen) sowie an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen arbeiten. Diese sind zwar Dienstnehmer:innen der Länder, der Personalaufwand wird aber im Rahmen des Finanzausgleichs zur Gänze beziehungsweise zum Teil vom Bund getragen.