Richter:innen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Zu dieser Berufsgruppe, der zwei unterschiedliche Berufsbilder zuzuordnen sind, zählen 3.048 Mitarbeiter:innen (Vollbeschäftigtenäquivalent). Die Aufgabe der Richter:innen ist die Rechtsprechung, also die Urteilsfindung in rechtlichen Konflikten und nach Straftaten. Sie sind im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesbediensteten weisungsunabhängig. Um Unabhängigkeit und Unbeeinflussbarkeit bei ihren Entscheidungen zu gewährleisten, können Richter:innen weder abgesetzt noch versetzt werden. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben das öffentliche Interesse in der Strafrechtspflege wahrzunehmen. Dazu gehört vor allem die Anklageerhebung und -vertretung im Strafprozess. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Das Weisungsrecht ist gesetzlich genau geregelt.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in der Publikation „Das Personal des Bundes 2024“ auf der Seite 53 ff.: