Die Durchführung der Aufgaben des Bundes obliegt den Bundesministerien, genauer gesagt den Zentralstellen und deren nachgeordneten Dienststellen. Zusammen bilden sie ein Ressort. Die Zuordnung von Kompetenzen und Aufgabenbereichen zu einzelnen Ressorts orientiert sich vornehmlich an inhaltlichen Gesichtspunkten. Sie ist im Bundesministeriengesetz (BMG) festgelegt, welches auch die Aufbauorganisation und die Grundsätze der Geschäftsordnung in den Ministerien regelt.
Der Begriff „sonstige oberste Organe“ fasst jene staatlichen Stellen zusammen, die aufgrund ihrer Rolle als Höchstgerichte beziehungsweise Organe, denen die Kontrolle der Verwaltung obliegt, besondere Selbstständigkeit und Unabhängigkeit genießen. Dazu zählen die Präsidentschaftskanzlei, die Parlamentsdirektion, der Verfassungsgerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof, die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof.