Ministerien und nachgeordnete Dienststellen

Die Durchführung der Aufgaben des Bundes obliegt den Bundesministerien und deren nachgeordneten Dienststellen. Ein Ministerium und dessen nachgeordnete Dienststellen bilden zusammen das jeweilige Ressort. Der überwiegende Teil der Mitarbeiter:innen ist in den zahlreichen nachgeordneten Dienststellen, wie zum Beispiel den Schulen, Gerichten oder im Finanzamt Österreich tätig – nur 9 Prozent arbeiten in den Ministerien.

Ministerien (Zentralstellen)

Die strategische Planung, Steuerung und Koordination des Verwaltungshandelns erfolgt in den Ministerien, den Zentralstellen der Bundesverwaltung. 

In den Ministerien werden darüber hinaus je nach Zuständigkeit Rechtsmaterien betreut. Dazu zählt insbesondere die Legistik, also das Verfassen von Gesetzen. Die Vorgaben dazu stammen üblicherweise von der Bundesregierung. In Zusammenarbeit mit Fachexpertinnen und Fachexperten für die zu betreuenden Agenden entsteht so ein Gesetzesentwurf, der schließlich im Parlament beschlossen beziehungsweise abgelehnt wird.

Eine weitere wichtige Aufgabe der Mitarbeiter:innen der Zentralleitungen ist die Beratung der Politik. Die Darstellung von Handlungsalternativen und deren Auswirkungen unterstützt die Entscheidungsfindung. Dazu sind umfangreiche Erhebungen, Analysen und die Beratung durch Bedienstete mit entsprechendem Fachwissen nötig.

Nachgeordnete Dienststellen

In den nachgeordneten Dienststellen erfolgen der Vollzug von Gesetzen und Verordnungen und die Erbringung von (Dienst-)Leistungen. Dazu zählt das Unterrichten von Schülerinnen und Schülern ebenso wie die Steuer- und Abgabenverwaltung im Finanzamt Österreich, die Ausbildung von Rekrutinnen und Rekruten beim Bundesheer, die Arbeit der Polizei, der Justiz, der Vertretung Österreichs im Ausland und eine Vielzahl weiterer Aufgaben.

In den nachgeordneten Dienststellen, in denen der direkte Kontakt zwischen Verwaltung und Bürgerinnen sowie Bürgern stattfindet, entscheidet sich letztendlich, wie der Bundesdienst von seinen Adressatinnen und Adressaten wahrgenommen wird. Serviceorientierung und Leistungsqualität dieser Dienststellen sind deshalb regelmäßig Schwerpunkt von Verwaltungsreformmaßnahmen. Laufende Informationen zur Verwaltungsinnovation und Verwaltungsreform können im Bereich Verwaltungsinnovation nachgelesen werden.

Weiterführende Informationen zum Thema finden sie in der Publikation „Das Personal des Bundes 2023“ auf der Seite 26 ff.: