Das Bundespersonal

Im Bundesdienst sind rund 144.100 Mitarbeiter:innen tätig. Das entspricht einer Personalkapazität von rund 135.400 Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ). Das Bundespersonal unterscheidet sich hinsichtlich der Aufgaben und damit zusammenhängenden Anforderungen und Strukturen, sehr deutlich.

Grundsätzlich gibt es im Bundesdienst zwei Arten von Dienstverhältnissen: Das öffentlich-rechtliche und das vertragliche. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis (das „Beamtentum“) ist derzeit noch vorherrschend, die Zahl der Beamtinnen und Beamten ist jedoch seit Jahren rückläufig. Es beruht auf einem hoheitlichen Akt (Ernennung) und endet erst mit dem Ableben der:des Beamtin:Beamten (beziehungsweise mit Austritt oder Entlassung). Das vertragliche Dienstverhältnis beruht, wie auch privatwirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, auf einem Dienstvertrag und endet mit der Pensionierung (beziehungsweise mit Kündigung oder Entlassung).

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in der Publikation „Das Personal des Bundes 2023“ auf der Seite 59 ff.