Das Bundespersonal

Im Bundesdienst sind 146.903 Bedienstete tätig. Das entspricht einer Personalkapazität von rund 137.687 Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ). Das Bundespersonal ist sehr unterschiedlich, hinsichtlich der Aufgaben und damit zusammenhängenden Anforderungen und Strukturen.

Grundsätzlich gibt es im Bundesdienst zwei Arten von Dienstverhältnissen: Das öffentlich-rechtliche und das vertragliche. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis (das „Beamtentum“) ist derzeit noch vorherrschend, die Zahl der Beamtinnen und Beamten ist jedoch seit Jahren rückläufig. Es beruht auf einem hoheitlichen Akt (Ernennung) und endet erst mit dem Ableben (beziehungsweise mit Austritt oder Entlassung). Das vertragliche Dienstverhältnis beruht, wie auch privatwirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, auf einem Dienstvertrag und endet mit der Pensionierung (beziehungsweise mit Kündigung oder Entlassung).

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in der Publikation „Das Personal des Bundes 2025“ auf der Seite 62 ff.