Beamt:innen und Vertragsbedienstete

Im Bundesdienst werden zwei Arten von Dienstverhältnissen unterschieden: das öffentlich-rechtliche (das „Beamtentum“) und das vertragliche. Das Öffentlich-rechtliche beruht auf einem hoheitlichen Akt (Ernennung) und endet erst mit dem Ableben der Beamtin oder des Beamten (bzw. mit Austritt oder Entlassung). Das vertragliche Dienst­verhältnis beruht, wie auch privatwirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, auf einem Dienstvertrag und endet mit der Pensionierung (bzw. mit Kündigung oder Entlassung). Aufgrund der restriktiven Pragmatisierungspolitik bzw. des Pragmatisierungsstopps der letzten 20 Jahre nimmt die Zahl der Mitarbeiter:innen mit Beamtenstatus stetig ab. Resultierend daraus ist das vertragliche Dienstverhältnis vorherrschend.

Weiterführende Informationen zum Thema finden sie in der Publikation „Das Personal des Bundes 2024“ auf der Seite 72 ff.: