Im Bundesdienst werden zwei Arten von Dienstverhältnissen unterschieden: das öffentlich-rechtliche und das vertragliche. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis (das „Beamtentum“) ist derzeit noch vorherrschend – ein Grund dafür ist, dass es in einigen Berufsgruppen wie dem Exekutivdienst, dem Militärischen Dienst oder bei den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten keine Alternative zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gibt. Aufgrund des Pragmatisierungsstopps sinkt jedoch der Beamtinnen- und Beamtenanteil kontinuierlich.