Beamtinnen/Beamte und Vertragsbedienstete

Im Bundesdienst werden zwei Arten von Dienstverhältnissen unterschieden: das öffentlich-rechtliche und das vertragliche. Das Öffentlich-rechtliche beruht auf einem hoheitlichen Akt (Ernennung) und endet erst mit dem Ableben der Beamtin oder des Beamten (bzw. mit Austritt oder Entlassung). Das vertragliche Dienstverhältnis beruht, wie auch privatwirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, auf einem Dienstvertrag und endet mit der Pensionierung (bzw. mit Kündigung oder Entlassung).


Aufgrund der restriktiven Pragmatisierungspolitik bzw. des Pragmatisierungsstopps der letzten 20 Jahre nimmt die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Beamtenstatus stetig ab. Die Maßnahmen zum Abbau der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten betreffen jene Berufsgruppen, in denen es ein vertragliches Dienstverhältnis als Alternative zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gibt. Diese Berufsgruppen sind der Verwaltungsdienst, die Schulaufsicht, die Hochschullehrpersonen, die Lehrpersonen und der Krankenpflegedienst. In der Zwischenzeit ist das vertragliche Dienstverhältnis vorherrschend.

Weiterführende Informationen zum Thema finden sie in der Publikation „Das Personal des Bundes 2026“ auf der Seite 74 ff.: