Bundes-Personalvertretungsgesetz

Das Bundes-Personalvertretungsgesetz regelt für Frauen und Männer, die bei Dienststellen des Bundes beschäftigt sind, die Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Dienstgeber.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.

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