Vertragsbedienstetengesetz 1948

Das Vertragsbedienstetengesetz 1948 enthält dienst- und besoldungsrechtliche Regelungen für Frauen und Männer, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zur Republik Österreich stehen. Es werden unter anderem die Rechte (zum Beispiel Urlaub, Bezahlung, ….) und Pflichten (zum Beispiel Arbeitszeit, Amtsverschwiegenheit, …) der Bediensteten geregelt.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.

Novellen aus der XX. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXI. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXII. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXIII. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXIV. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXV. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXVI. Gesetzgebungsperiode

Novellen aus der XXVII. Gesetzgebungsperiode