Vertragsbedienstetengesetz 1948

Das Vertragsbedienstetengesetz 1948 enthält dienst- und besoldungsrechtliche Regelungen für Frauen und Männer, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zur Republik Österreich stehen. Es werden unter anderem die Rechte (zum Beispiel Urlaub, Bezahlung, ….) und Pflichten (zum Beispiel Arbeitszeit, Amtsverschwiegenheit, …) der Bediensteten geregelt.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
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