Gehaltsgesetz 1956

Das Gehaltsgesetz (GehG) enthält das Besoldungsrecht der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Nach Verwendungsbereichen gegliedert wird die Bezahlung (Gehalt, Zulagen, Nebengebühren, …) der Beamtinnen und Beamten geregelt.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
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