Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 enthält das Dienstrecht der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Es werden unter anderem die Rechte (zum Beispiel Urlaub und Pflegefreistellung, Mitarbeitergespräch) und Pflichten (zum Beispiel Arbeitszeit, Amtsverschwiegenheit), die Leistungsfeststellung und das Disziplinarrecht sowie die Formalerfordernisse (zum Beispiel Beginn, Ende des Dienstverhältnisses) geregelt. Nach Verwendungsbereichen gegliedert werden in der Anlage 1 die Ernennungs- und Definitivstellungserfordernisse festgelegt.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.